Die gesetzliche Gesundheitsuntersuchung ("Ärztliche Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten" nach dem gemeinsamen Bundesausschuss) kann von Versicherten ab dem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre in Anspruch genommen werden. Sie umfasst:
- Anamnese (ärztliches Erhebungsgespräch) mit Eigen-, Familien- und Sozialanamnese und einer Erfassung des Risikoprofils
- Körperliche Untersuchung
- Untersuchung von Blutzucker, Cholesterin
- Untersuchung des Urins auf Zucker, Eiweiß, Blut, Leukozyten, Nitrit
- abschließende Beratung über die Untersuchungsergebnisse.
Für Patienten, die sich in Hausarztverträge der Barmer Ersatzkasse oder der AOK eingeschrieben haben, kann die Gesundheitsuntersuchung jährlich durchgeführt werden. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie gerne in der Praxis.
Zusätzliche Leistungen wie EKG, Belastungs-EKG, Ultraschalluntersuchung oder weitere Labortests (z.B. Blutbild, Leberwerte, Eisenspiegel etc.) sind ohne medizinische Indikation nicht im Umfang der von den gesetzlichen Krankenkassen erstatteten Vorsorgeuntersuchungen enthalten.
Wenn bei Ihnen Erkrankungen oder Beschwerden vorliegen, die Laboruntersuchungen oder technische Untersuchungen zur Kontrolle erfordern, werden wir diese bei Ihnen selbstverständlich zusätzlich zur gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung durchführen. In diesem Fall tragen auch die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die notwendigen Untersuchungen.
Wenn Sie die Gesundheitsuntersuchung machen möchten, werden wir in der Regel 2 Termine mit Ihnen vereinbaren: Zunächst zu Vorgespräch, Untersuchung, Blutabnahme (nüchtern, morgens) und Urinuntersuchung, den zweiten Termin zur Besprechung der Untersuchungsergebnisse. Alternativ, besonders für Patienten, die in der Praxis noch nicht bekannt sind, kann auch zunächst ein Termin nur zum Vorgespräch vereinbart werden (zur Terminvereinbarung).