Die Krebsvorsorge nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses umfasst die Vorsorge verschiedener Krebserkrankungen bei Männern und Frauen:

Für Frauen
Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitales ab dem Alter von 20 Jahren sowie zusätzlich der Brust und der Haut ab dem Alter von 30 Jahren, zusätzlich Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust (Mammographie-Screening) ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres.
Diese Untersuchungen werden üblicherweise vom Frauenarzt veranlasst.

Für Männer
Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut ab dem Alter von 45 Jahren.
Die Vorsorgeuntersuchung besteht aus einer gezielten Anamnese, der Inspektion und Palpation des äußeren Genitales, dem Abtasten der Prostata vom After aus und dem Abtasten der regionären Lymphknoten.
Die Untersuchung kann jährlich durchgeführt werden.

Für Männer und Frauen
Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums und des übrigen Dickdarms ab dem Alter von 50 Jahren. Dies umfasst ab dem Alter von 50 bis 55 Jahren einen jährlichen Schnelltest auf occultes Blut im Stuhl und ab dem Alter von 55 Jahren insgesamt zwei Darmspiegelungen, die erste ab dem Alter von 55 Jahren und - bei normalem Befund - die zweite frühestens zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung.

Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung
Die Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs wurde 2008 neu in die Vorsorgeuntersuchungen aufgenommen, für die die gesetzlichen Krankenkassen aufkommen.
Sie umfasst eine Untersuchung der gesamten Haut, einschließlich Kopfhaut und Mundschleimhaut auf verdächtige Veränderungen ab dem Alter von 35, alle 2 Jahre, und wird in der Regel mit der Gesundheitsuntersuchung zusammen durchgeführt.

Gerne beraten wir Sie bezüglich der für Sie in Frage kommenden Vorsorgeuntersuchungen.